Meine vierte Eingliederungsvereinbarung »unter Vorbehalt«

Letzte Woche war es mal wieder soweit. Mein »Arbeitsvermittler« vom Jobcenter Landkreis Konstanz hatte mich »eingeladen«, um mit mir über meine »aktuelle berufliche Situation zu sprechen«. Wie ich bereits in meinem letzten Artikel berichtet habe, habe ich seit einigen Monaten einen neuen Sachbearbeiter, der mir bereits kurz nach dem ersten Gespräch Sanktionen androhte, die ich mit dem Hinweis auf meine Unterschrift »unter Vorbehalt« erfolgreich abwehren konnte. Natürlich war die Perspektive, dem Mann nach diesem Schlagabtausch wieder persönlich zu begegnen, nicht gerade prickelnd. Über die Begegnung und das Ergebnis, das ich dabei erzielte, möchte ich kurz berichten:

Ich hatte mir vorgenommen, nichts zu sagen, und Fragen lediglich zu beantworten, wenn ich als »Kundin« des Jobcenters dazu verpflichtet wäre. Zu Beginn der Unterredung gab mir der Sachbearbeiter die Hand und fragte, wie es mir ginge. Woraufhin ich antwortete, darüber wolle und müsse ich nicht mit ihm reden. Also kam er gleich zur Sache und fragte nach der Dokumentation meiner »Eigenbemühungen«. Ich legte sie ihm vor, die Ergebnisse pflegte er in seine Daten ein, um dann den Abschluss einer neuen, nach anderthalb Jahren nun der vierten Eingliederungsvereinbarung vorzubereiten. Ich unterschrieb sie wie die letzten drei »unter Vorbehalt« – und o Wunder: auch der neue Sachbearbeiter, den ich schriftlich über die Bewandtnis des Kürzels »unter Vorbehalt« aufgeklärt hatte, akzeptierte sie kommentarlos.

Natürlich bin ich nach allem, was ich mit diesem Sachbearbeiter erlebt habe, stets auf unangenehme Überraschungen gefasst. Vielleicht fällt ihm ja noch ein, einen Verwaltungsakt hinterher zu schicken, den ich dann nach Möglichkeit per Klage anfechten würde. Vielleicht ist es mir auch gelungen, eine Art Waffenstillstand herbeizuführen. Jedenfalls stelle ich im Nachhinein fest, dass es sich erleichternd anfühlt, mit diesem Mitarbeiter als Repräsentant des Jobcenters offen in den Konflikt getreten zu sein, in dem ich der Behörde gegenüber von an Beginn stand und weiterhin stehen werde. – Schließlich hätte jeder ihrer Mitarbeiter ebenfalls die Möglichkeit zu sagen: »Mit mir nicht!«

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